Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Agentur

 

Adesign – Agentur für Gestaltung
Inhaberin: Arzu Kahraman
Vogelsang 4, 31789 Hameln
E-Mail: kontakt@adesign-werbung.de


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Aufträge zwischen der Agentur und dem Auftraggeber. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


2. Präsentationen

Die Verwendung von im Rahmen einer Präsentation vorgestellten oder überreichten Arbeiten, Konzepten oder Ideen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur – unabhängig davon, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Dies gilt auch für veränderte oder bearbeitete Formen sowie für die zugrunde liegenden Ideen, sofern sie nicht bereits in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers verwendet wurden. Die Annahme eines Präsentationshonorars gilt nicht als Zustimmung zur Nutzung.


3. Kostenvoranschläge und Auftragserteilung

  1. Kostenvoranschläge werden in der Regel schriftlich erstellt und sind vom Auftraggeber zu bestätigen. Aufträge bis 500 € oder im Rahmen laufender Arbeiten (z. B. Satz, Retusche) bedürfen keiner gesonderten Freigabe.

  2. Die Agentur ist berechtigt, Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

  3. Produktionsaufträge können im Namen des Auftraggebers oder im eigenen Namen erteilt werden. Der Auftraggeber erteilt hierfür ausdrücklich Vollmacht.

  4. Aufträge an Werbeträger erfolgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Agentur. Bei Wegfall von Mengenrabatten oder Staffelpreisen durch Nichterfüllung der Bedingungen kann eine Nachbelastung erfolgen. Für die Leistung der Werbeträger übernimmt die Agentur keine Haftung.


4. Auftragsabwicklung

  1. Besprechungsprotokolle und Kontaktberichte gelten als verbindlich, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.

  2. Alle von der Agentur erstellten Vorlagen, Dateien und Arbeitsmittel bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

  3. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Arbeitsmittel aufzubewahren.


5. Lieferung und Fristen

  1. Lieferungen gelten als erfüllt, sobald die Arbeiten zur Versendung gebracht wurden. Das Risiko der Übermittlung trägt der Auftraggeber.

  2. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn alle Mitwirkungspflichten des Auftraggebers erfüllt wurden.

  3. Vorlagen, Entwürfe und Muster sind erst verbindlich, wenn ihre technische Realisierbarkeit schriftlich bestätigt wurde.

  4. Wettbewerbsrechtliche Prüfungen erfolgen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.


6. Zahlungsbedingungen

  1. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  2. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.

  3. Die Agentur ist berechtigt, bei größeren Projekten Teil- oder Vorauszahlungen zu verlangen.

  4. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Arbeiten Eigentum der Agentur. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.


7. Nutzungsrechte

  1. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang.

  2. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

  3. Werden zur Vertragserfüllung Dritte beauftragt, erwirbt der Auftraggeber deren Nutzungsrechte nur im für den Auftrag erforderlichen Umfang.


8. Nutzungshonorar

Die Agentur erbringt kreative und konzeptionelle Leistungen. Für die Nutzung dieser Arbeiten kann zusätzlich ein Nutzungshonorar nach dem jeweils gültigen Vergütungstarifvertrag Design (SDSt/AGD) berechnet werden.


9. Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers werden von der Agentur vertraulich behandelt.


10. Gewährleistung und Haftung

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Arbeiten unverzüglich zu prüfen und Mängel sofort zu melden.

  2. Die Agentur hat das Recht auf zweimalige Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.

  3. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit die Agentur nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

  4. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller von ihm bereitgestellten Materialien berechtigt zu sein, und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.

  5. Die rechtliche Zulässigkeit von Werbemaßnahmen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Die Agentur weist auf erkennbare rechtliche Risiken hin, führt jedoch keine Rechtsprüfung durch.


11. Gestaltungsfreiheit und Änderungen

  1. Innerhalb des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen zur künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

  2. Änderungswünsche während oder nach der Produktion werden gesondert berechnet.

  3. Die Agentur haftet nicht für Fehler, wenn der Auftraggeber die Druckfreigabe erteilt hat.


12. Gerichtsstand und Recht

Gerichtsstand ist Hameln, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Es gilt deutsches Recht.

Hameln, Juli 2025

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